E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Mindestbedarf für ein nichteheliches Kind

Auch für die Betreuung eines nichtehelichen Kin-des steht dem Unterhaltsberechtigten ein Mindestbedarf von derzeit 770 Euro im Monat zu.

Betreut der Unterhaltsberechtigte ein nichteheliches Kind, dann steht ihm dafür nach einer Entscheidung des Bundesge-richtshofs ein Mindestbedarf zu, der das gesetzliche Existenz-minimum nicht unterschreiten darf. Gegenwärtig liegt dieser Mindestbedarf bei 770 Euro im Monat. Das entspricht dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unter-haltsverpflichteten. Nur weil ein Unterhaltsbedarf besteht, führt das allerdings noch nicht automatisch auch zu einem Unterhaltsanspruch. Kann der Bedarf nämlich vom Unterhalts-berechtigten selbst durch eine zumutbare Teilzeitbeschäfti-gung gedeckt werden, besteht kein Bedürfnis und damit auch kein Unterhaltsanspruch mehr.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-25 wid-29 drtm-bns 2024-11-25