E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anhörung kann im Betreuungsverfahren ausnahmsweise unterbleiben

Das Gericht hat einen Beteiligten in einem Betreuungsverfahren persönlich anzuhören, wenn dies zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs des Beteiligten erforderlich ist.


Die persönliche Anhörung eines Beteiligten kann unterbleiben, wenn hiervon erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu besorgen sind oder der Beteiligte offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen Willen kundzutun.

Eine Anhörung kann auch unterbleiben, wenn ein Betroffener sich nicht äußern kann und das Gericht noch einen aktuellen persönlichen Eindruck aus einer vorhergehenden Anhörung vom Betroffenen hat.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 199 20 vom 14.10.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-03 wid-29 drtm-bns 2024-12-03