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Dynamische Kürzung einer laufenden Versorgung

In einem Verfahren über die Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung sind weder die ausgleichspflichtige Person noch die ausgleichsberechtigte Person Antragsteller oder weitere Beteiligte nicht zu beteiligen.

Ein Verfahren auf Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung richtet sich gegen den Versorgungsträger, der der richtige Antragsgegner ist.

In einem Verfahren auf Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung kann eine "dynamische" Beschlussformel ergehen, bei der der Kürzungsbetrag als Produkt der ausgeglichenen Entgeltpunkte, der maßgebenden Zugangs-und Rentenartfaktoren sowie dem jeweils aktuellen Rentenwert angegeben ist, wenn der sich daraus ergebende Kürzungsbetrag auf einen konkret bezifferten Höchstbetrag begrenzt ist, der der Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten entspricht.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 531 19 vom 26.02.2020
[bns]
 

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