E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Türkische Hochzeit: Brautschmuck gehört der Braut

Türkischer Ehemann muss Schadensersatz leisten.

Die Eheleute heirateten zunächst in Deutschland, danach in der Türkei nach türkischem Brauch. Während der Hochzeit wurde der Braut von verschiedenen Verwandten Goldschmuck von erheblichem Wert umgehängt. In Deutschland ließen sich die Eheleute scheiden, und der Ehemann verkaufte den Goldschmuck. Die Ehefrau klagt auf Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Hamm stellt dazu fest, dass unabhängig davon, wer den Schmuck gekauft hat, nach türkischem säkularen Zivilrecht Brautschmuck Alleineigentum der Frau wird. Da der Schmuck in der Türkei übergeben wurde, gilt hier türkisches Zivilrecht. Der Ehemann ist zum Schadensersatz verpflichtet.

 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 4 UF 60 16 vom 25.04.2016
Normen: Art. 40 Abs. 2 S. 1, Art. 43 Abs. 1 EGBGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24