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Einschränkung des Umgangsrechts nicht allein aufgrund eines bloßen Verdachts der Mutter

Erhebt ein Elternteil gegenüber dem anderen umgangsberechtigten Elternteil den schweren Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des eigenen Kindes, so hängt die Frage, ob Maßnahmen im Bezug auf das Umgangsrecht zu treffen sind, maßgeblich davon ab, wie konkret und groß der Grad der Gewissheit ist, dass ein sexueller Missbrach tatsächlich stattgefunden hat.

Kann das Gericht nach den durchgeführten Ermittlungen demnach keine ausreichenden Anzeichen für einen sexuellen Missbrauch feststellen, so darf eine Einschränkung des Umgangsrechts allein aufgrund des Verdachts der Mutter nicht erfolgen.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 18 UF 13 11 vom 18.02.2013
Normen: BGB 1684
[bns]
 

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