Eine schnelle und einfache Scheidung gibt es nicht? Nicht unbedingt! Denn ist man sich über die Scheidung an sich einig, kann man mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle möglichen rechtlichen Angelegenheiten rechtlich verbindlich untereinander regeln.
So muss das Familiengericht nicht langwierig über alle möglichen Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht, Hausratsaufteilung etc. entscheiden. Das beschleunigt das Scheidungsverfahren und macht die Scheidung im Zweifel sogar günstiger.
Sind Sie sich also mit Ihrem/Ihrer Ex im Wesentlichen über die Scheidung und ihre Folgen einig, erfahren Sie hier, welche Vorteile eine Scheidungsfolgenvereinbarung für Sie hat.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die sich scheiden lassen wollen. Eine bestimmte Form (z. B. Schriftform) muss man nicht einhalten, wenn man eine solche Vereinbarung treffen will. Theoretisch kann man sich also auch mündlich über die sog. Scheidungsfolgesachen einigen.
Empfehlenswert ist das aber nicht. Einigt man sich nur mündlich, lassen sich getroffene Regelungen im Nachhinein nur schwer nachweisen. Sich schriftlich zu einigen ist deshalb deutlich besser – für alle Beteiligten. Hinzu kommt: Trifft man Regelungen, die für z. B. notarielle Beurkundungen gesetzlich notwendig sind, schlägt diese Formvorschrift auf die Scheidungsfolgenvereinbarung durch. Auch die Scheidungsfolgenvereinbarung muss dann notariell beurkundet werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Vereinbarung eine Eigentumsübertragung einer Immobilie (Haus, Wohnung etc.) enthält.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung können getrennte Eheleute zu jedem Zeitpunkt schließen, solange noch kein Gericht über die sog. Scheidungsfolgesachen entschieden hat.
Das bedeutet: Man kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung VOR der Scheidung treffen. Das bringt den zusätzlichen Vorteil, dass man eine schnellere Scheidung der Ehe durch das Gericht erzielt. Sind die Scheidungsfolgen geklärt, ist vom Gericht darüber nicht zu entscheiden!
Man kann eine solche Vereinbarung aber auch nach der eigentlichen Scheidung treffen, wenn das Gericht nur über die Scheidung selbst entschieden hat. Auch das kann die eigentliche Scheidung erheblich beschleunigen.
Der erste nennenswerte Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist zugleich ihr Hauptinhalt: Die rechtswirksame Regelung der Scheidungsfolgesachen. Scheidungsfolgesache sind – grob gesagt – alle Punkte, für die man nach der Scheidung eine rechtliche Regelung braucht. Das betrifft z. B. den nachehelichen Unterhalt, die Aufteilung von Vermögen und Hausrat, die Klärung des Wohnrechts in der Ehewohnung oder im gemeinsamen Haus, den Zugewinnausgleich oder das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
Ein zweiter Vorteil ist, dass Sie und Ihr Ex den genauen Regelungsinhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung bestimmen. Je nachdem, was für Sie wichtig ist. Dabei sollte man selbstverständlich versuchen alle denkbaren Konfliktpunkte abzudecken, solange man sich einig ist. Gibt es Einzelheiten, bei denen man keinen gemeinsamen Nenner findet, bleiben diese außen vor. Darüber entscheidet dann im das Gericht im Scheidungsverfahren.
Ja, denn es gibt keine Pflicht eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Die Scheidungsfolgen kann man auch im Scheidungsverfahren vom Familiengericht klären lassen.
Die Scheidungsfolgen im Scheidungsverfahren klären zu lassen hat aber finanzielle „Nachteile“: Entscheidet das Gericht über die Folgesachen mit, erhöht das die Prozesskosten der Scheidung.
Und nicht zuletzt kommt man meist ohnehin nicht darum herum, die Scheidungsfolgesachen zu regeln. Es sind schließlich essenzielle rechtliche Angelegenheiten und Fragestellungen, die sich zwangsläufig aus der Scheidung der Ehe ergeben und irgendwann einer Klärung bedürfen.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung löst alle rechtlichen und wirtschaftlichen Verbindungen aus der Ehe genauso auf, wie beide Seiten das wollen. Ist man sich also darüber einig, sich scheiden lassen zu wollen (einvernehmliche Scheidung), ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein sehr guter Weg, alles Wichtige verbindlich und nach eigenen Vorstellungen zu regeln.
Das klingt nach einer Lösung für Sie? Dann setze ich mich gerne mit Ihnen zusammen, damit wir für Sie und Ihre(n) Ex eine passende Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeiten. Rufen Sie mich gerne unter 0211 / 416 104 00 an, um einen Termin zu vereinbaren oder kontaktieren Sie mich ganz einfach per E-Mail an info@kanzlei-dudwiesus.de.