Eine Scheidung soll bestenfalls kurz und schmerzlos verlaufen. Dabei ist gerade Letzteres ein Problem: Denn neben dem Herz schmerzt vor allem der Gedanke an die Scheidungskosten und eine Scheidung zehrt nicht nur an den Nerven, sondern auch am Geldbeutel.
Da ist es nur naheliegend, dass man sich fragt, wie man Scheidungskosten sparen kann. Vielleicht kann man sich ja auch ohne Gericht oder sogar ohne Anwalt scheiden lassen?
Nein. Nur das zuständige Familiengericht (Amtsgericht) kann eine Ehe rechtskräftig scheiden. Ohne Scheidungsurteil und damit ohne Gericht gibt es keine Scheidung. Eheleute können also keinen Aufhebungsvertrag oder so etwas über die Ehe schließen. Auch sogenannte Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen beenden nicht die Ehe, sondern regeln die Rechtsfolgen für die Zeit nach der Trennung bzw. Scheidung.
Jein. Ganz ohne Rechtsanwalt ist eine Scheidung nicht möglich, denn im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Nach §114 FamFG ist der Scheidungsantrag durch einen zugelassenen Rechtsanwalt einzureichen. Das Gleiche gilt für Gegenanträge oder Folgeanträge, die man üblicherweise in Ehesachen oder z. B. im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich oder dem Sorgerecht etc. stellt.
Allerdings gibt es eine Möglichkeit, bei der ein Anwalt für eine Scheidung ausreichen kann: Wenn man sich mit dem "Ex" / der "Ex" über alle zu klärenden Punkte der Scheidung einig ist, kann bei einer sog. einvernehmlichen Scheidung ein Anwalt genügen, der den Scheidungsantrag stellt.
Bei der einvernehmlichen Scheidung stellt eine Seite den Scheidungsantrag mithilfe eines Anwalts, der andere Ehepartner stimmt dem Antrag zu. Dafür braucht nur der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt – der andere Ex-Partner braucht keinen. Das geht aber nur, wenn man sich 100%ig einig ist. Sobald man einen Gegenantrag oder Folgeanträge stellen will, benötigt jeder Ex-Partner einen Anwalt.
Mit nur einem Anwalt im Scheidungsverfahren ist es tatsächlich möglich, Kosten zu sparen.
Will man der Scheidung also z. B. nur zustimmen, entstehen diesem Partner ohne Anwalt keine Anwaltskosten. Kosten entstehen nur für den Ehepartner, der den Anwalt beauftragt. Nur wenn man sich darauf geeinigt hat, die Kosten für den einen Anwalt zu teilen, entstehen beiden Seiten Anwaltskosten. In der Praxis sind solche sog. Kostenteilungsvereinbarungen fast die Regel.
Der Nachteil ist, dass man im Zweifel die Hälfte der Anwaltskosten trägt, aber nie anwaltlich vertreten ist. Denn einen echten "gemeinsamen" Anwalt gibt es nicht! Der beauftragte Anwalt vertritt immer nur die Interessen seines eigenen Mandanten. Dazu ist er rechtlich sogar verpflichtet.
Eine zeitgleiche Beratung und Vertretung des anderen Ehepartners, der im Verfahren nur zustimmen soll, ist nicht zulässig. Ein Anwalt kann also bei einer Scheidung nie beide Ehepartner vertreten – ganz unabhängig davon, ob man sich am Ende die Anwaltskosten teilt.
Grundsätzlich kann man sich ohne Anwalt scheiden lassen, wenn man dem Scheidungsantrag, den der Ex-Partner stellt, nur zustimmt. Ratsam ist es aber nicht, da dieser Anwalt immer nur die Interessen seines Mandanten vertritt. Außerdem wird man bei dieser Konstruktion mit nur einem Anwalt meist trotzdem mit Anwaltskosten belastet, die man im Zweifel besser für eine eigene Beratung investiert. Deswegen ist es sinnvoll, im Scheidungsverfahren immer einen eigenen Anwalt zu beauftragen, damit man nicht über den Tisch gezogen wird!
Sie sind auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt? Gerne übernehme ich Ihren Fall und helfe Ihnen Ihre Ansprüche bei der Scheidung durchzusetzen. Sprechen Sie mich gerne an! Sie erreichen mich telefonisch unter 0211 / 781 751 22 oder per E-Mail an info@kanzlei-dudwiesus.de